Allgemeine Geschäftsbedingungen von meetpiloot
Handelsname von Metino
Zuletzt geändert: 28. Oktober 2026
Dies ist eine Übersetzung des niederländischen Textes. Bei Abweichungen ist der niederländische Text maßgeblich.
KAPITEL 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet:
1.1 meetpiloot: die offene Handelsgesellschaft nach niederländischem Recht (vennootschap onder firma) Metino, handelnd unter dem Namen meetpiloot, mit Sitz in Rubensstraat 43, 5702XK Helmond, Niederlande, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 42077832.
1.2 Lizenznehmer: die juristische Person oder Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt und mit der meetpiloot einen Vertrag geschlossen hat. Der Lizenznehmer muss achtzehn (18) Jahre oder älter sein.
1.3 Vertrag: der Vertrag (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zwischen meetpiloot und dem Lizenznehmer, in dem vereinbart ist, dass meetpiloot Dienste für den Lizenznehmer erbringt.
1.4 Dienste: die von meetpiloot für den Lizenznehmer zu erbringenden Dienste, darunter, aber nicht beschränkt auf, die Gewährung des Zugangs zum System und dessen Nutzung, die Erteilung der Lizenz, die Bereitstellung des Konfigurators und der AR-Messfunktion sowie die Erstellung von Angeboten.
1.5 System: die von meetpiloot entwickelte und verwaltete Softwareplattform, die über www.meetpiloot.nl verfügbar ist, einschließlich des Dashboards, des Konfigurators, der AR-Messfunktion und aller zugehörigen Funktionen.
1.6 Dashboard: der geschlossene Bereich des Systems, zu dem der Lizenznehmer nach der Anmeldung Zugang hat, für die Verwaltung von Leads, Einstellungen, Branding und Abonnements.
1.7 Konfigurator: das von meetpiloot entwickelte Softwaremodul, das der Lizenznehmer auf seiner Website einbetten kann und mit dem Endnutzer eine Veranda oder ein anderes Produkt zusammenstellen und Abmessungen eingeben können.
1.8 AR-Messfunktion: die Funktion, mit der Endnutzer über Augmented Reality (AR) auf ihrem Mobilgerät Abmessungen messen können, verfügbar als iOS App Clip.
1.9 Lizenz: das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht, das meetpiloot dem Lizenznehmer zur Nutzung des Systems während der Laufzeit des Vertrags einräumt.
1.10 Endnutzer: der (potenzielle) Kunde des Lizenznehmers, der den Konfigurator oder die AR-Messfunktion auf der Website des Lizenznehmers nutzt.
1.11 Lead: die von einem Endnutzer über den Konfigurator eingegebenen Daten (Kontaktdaten, Konfiguration, Abmessungen, Angebot), die dem Lizenznehmer über das Dashboard bereitgestellt werden.
1.12 Konto: das persönliche Konto, das der Lizenznehmer anlegt, um Zugang zum System zu erhalten.
1.13 Testzeitraum: ein etwaiger Zeitraum, in dem der Lizenznehmer (einen Teil der) Dienste kostenlos nutzen kann, bevor er ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.
Artikel 2 - Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Rechtsbeziehungen und Verträge zwischen meetpiloot und dem Lizenznehmer, soweit die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
2.2 Die Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers oder anderer Bedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.3 Der Lizenznehmer schließt den Vertrag in seiner Eigenschaft als Unternehmen oder Berufsträger. Der Lizenznehmer kann sich nicht auf das Verbraucherrecht berufen, einschließlich des Widerrufsrechts im Sinne von Abschnitt 6.5.2B des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek).
2.4 Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder werden sie von einem Gericht für nichtig erklärt, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.
2.5 meetpiloot ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden dem Lizenznehmer mindestens vierzehn (14) Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Ist der Lizenznehmer mit der Änderung nicht einverstanden, hat er dies meetpiloot schriftlich mitzuteilen.
KAPITEL 2 - ZUSTANDEKOMMEN UND DURCHFÜHRUNG
Artikel 3 - Angebot und Zustandekommen
3.1 Alle Angebote und Preisangaben von meetpiloot sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Lizenznehmer eine Lizenz erwirbt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
3.3 meetpiloot behält sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Artikel 4 - Durchführung der Dienste
4.1 meetpiloot wird sich bemühen, die Dienste ordnungsgemäß gemäß dem Vertrag zu erbringen. Alle Dienste werden auf Grundlage einer Bemühenspflicht (inspanningsverbintenis) und ausdrücklich nicht auf Grundlage einer Erfolgspflicht (resultaatsverbintenis) erbracht.
4.2 Die Dienste umfassen unter anderem:
- a) Die Bereitstellung des Dashboards für die Verwaltung von Leads, Branding-Einstellungen, Preiskonfiguration und Abonnementverwaltung;
- b) Die Bereitstellung des Konfigurators, den der Lizenznehmer auf seiner Website einbetten kann;
- c) Die Bereitstellung der AR-Messfunktion, mit der Endnutzer Abmessungen messen können;
- d) Die Speicherung von Leads und deren Bereitstellung für den Lizenznehmer;
- e) Die Erstellung von PDF-Angeboten auf Grundlage der Konfiguration und des Brandings des Lizenznehmers.
4.3 meetpiloot ist berechtigt, das System vorübergehend außer Betrieb zu nehmen oder seine Nutzung einzuschränken, um Wartungsarbeiten, Updates oder Verbesserungen des Systems durchzuführen. meetpiloot ist bestrebt, solche geplanten Wartungsarbeiten vorab anzukündigen und außerhalb der Bürozeiten durchzuführen.
4.4 meetpiloot ist berechtigt, die Dienste und das System von Zeit zu Zeit anzupassen, um die Funktionalität zu verbessern, die Sicherheit zu fördern oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. meetpiloot wird den Lizenznehmer rechtzeitig über wesentliche Änderungen informieren.
Artikel 5 - Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
5.1 Der Vertrag wird für die vom Lizenznehmer gewählte Laufzeit geschlossen: monatlich oder jährlich.
5.2 Ein Monatsabonnement verlängert sich jeweils stillschweigend um einen Zeitraum von einem (1) Monat. Der Lizenznehmer kann das Abonnement unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sieben (7) Kalendertagen vor dem Ende des laufenden Monatszeitraums kündigen.
5.3 Ein Jahresabonnement verlängert sich nicht automatisch. Nach Ablauf des Jahreszeitraums kann der Lizenznehmer ein neues Jahresabonnement aktivieren. meetpiloot informiert den Lizenznehmer rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit.
5.4 Die Kündigung erfolgt über das Dashboard oder per E-Mail an info@meetpiloot.nl.
5.5 meetpiloot ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn:
- a) der Lizenznehmer mit einer Verpflichtung aus dem Vertrag in Verzug ist und diesen Verzug nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach schriftlicher Inverzugsetzung behebt;
- b) über das Vermögen des Lizenznehmers das Konkursverfahren (faillissement) eröffnet wird, er einen Zahlungsaufschub (surseance van betaling) beantragt oder anderweitig nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen;
- c) der Lizenznehmer das System in einer Weise nutzt, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Gesetz oder die öffentliche Ordnung verstößt;
- d) der Lizenznehmer das System in einer Weise nutzt, die meetpiloot oder Dritten Schaden zufügt.
5.6 Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Systems sofort. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, außer im Fall einer Kündigung durch meetpiloot, ohne dass der Lizenznehmer in Verzug ist; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Erstattung im Voraus gezahlter Beträge.
Artikel 6 - Pflichten des Lizenznehmers
6.1 Der Lizenznehmer ist für die Geheimhaltung seiner Anmeldedaten verantwortlich und sorgt für eine angemessene Passwortrichtlinie. Jede Nutzung des Kontos erfolgt auf Rechnung und Risiko des Lizenznehmers.
6.2 Der Lizenznehmer steht dafür ein, dass alle von ihm bereitgestellten Daten richtig, vollständig und aktuell sind.
6.3 Der Lizenznehmer ist für die Richtigkeit der Preiskonfiguration, der Branding-Einstellungen und der sonstigen Einstellungen verantwortlich, die er im Dashboard eingibt.
6.4 Der Lizenznehmer wird das System ausschließlich für den vorgesehenen Zweck und im Einklang mit dem Vertrag sowie den geltenden Gesetzen und Vorschriften nutzen.
6.5 Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet:
- a) das System für rechtswidrige oder irreführende Aktivitäten zu nutzen;
- b) die technische Sicherung des Systems zu umgehen oder dies zu versuchen;
- c) das System zu dekompilieren, per Reverse Engineering zu analysieren oder den Quellcode zu ermitteln;
- d) das System oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung von meetpiloot Dritten zur Verfügung zu stellen, zu vermieten, zu verkaufen oder unterzulizenzieren;
- e) den Konfigurator ohne vorherige schriftliche Zustimmung von meetpiloot auf anderen Websites als der eigenen Website des Lizenznehmers einzubetten;
- f) das System in einer Weise zu nutzen, die den Betrieb, die Verfügbarkeit oder die Sicherheit des Systems beeinträchtigt.
6.6 Der Lizenznehmer ist als Verantwortlicher für die Einhaltung der DSGVO und der sonstigen geltenden Datenschutzvorschriften in Bezug auf die personenbezogenen Daten seiner Endnutzer verantwortlich. Der Lizenznehmer hat selbst für eine eigene Datenschutzerklärung zu sorgen, die seine Endnutzer über die Datenverarbeitung über den Konfigurator und die AR-Messfunktion informiert.
KAPITEL 3 - GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT
Artikel 7 - Rechte des geistigen Eigentums
7.1 Alle Rechte des geistigen Eigentums am System, am Konfigurator, an der AR-Messfunktion, an der Software, am Quellcode, am Design, an der Dokumentation und an allen sonstigen Materialien, die von meetpiloot entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich bei meetpiloot oder ihren Lizenzgebern.
7.2 Der Lizenznehmer erhält ausschließlich das in Artikel 1.9 genannte Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
7.3 Der Lizenznehmer behält alle Rechte an seinen eigenen Inhalten, einschließlich seines Logos, seines Markennamens, seiner Branding-Materialien und der Preisinformationen, die er in das System eingibt. Der Lizenznehmer räumt meetpiloot eine beschränkte Lizenz ein, diese Inhalte zu nutzen, soweit dies für die Erbringung der Dienste erforderlich ist (einschließlich der Anzeige des Konfigurators und der Erstellung von Angeboten).
7.4 Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, Hinweise auf Rechte des geistigen Eigentums, Markennamen oder Handelsnamen von meetpiloot zu entfernen oder zu ändern.
Artikel 8 - Geheimhaltung
8.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander erhalten. Informationen gelten als vertraulich, wenn die andere Partei dies mitgeteilt hat oder wenn sich dies vernünftigerweise aus der Art der Informationen ergibt.
8.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- a) bereits ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich zugänglich waren;
- b) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden;
- c) aufgrund des Gesetzes oder einer gerichtlichen Entscheidung offengelegt werden müssen.
8.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Laufzeit des Vertrags und für zwei (2) Jahre nach dessen Beendigung.
KAPITEL 4 - ZAHLUNG UND PREISE
Artikel 9 - Preise und Zahlung
9.1 Die aktuellen Preise für die Dienste sind auf der Website von meetpiloot und/oder im Dashboard angegeben. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
9.2 Die Zahlung erfolgt im Voraus über die im System verfügbaren Zahlungsmethoden (darunter iDEAL und Kreditkarte) und wird vom Zahlungsdienstleister Mollie B.V. abgewickelt.
9.3 Bei einem Monatsabonnement erfolgt die erste Zahlung bei der Aktivierung des Abonnements. Folgezahlungen werden automatisch über die vom Lizenznehmer autorisierte Zahlungsmethode eingezogen.
9.4 Bei einem Jahresabonnement wird der volle Jahresbetrag bei der Aktivierung in einer Summe entrichtet.
9.5 Schlägt eine automatische Zahlung fehl, benachrichtigt meetpiloot den Lizenznehmer hierüber. Der Lizenznehmer hat die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nachzuholen. Bleibt die Zahlung aus, ist meetpiloot berechtigt, den Zugang zum System auszusetzen.
9.6 Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Lizenznehmer von Rechts wegen in Verzug. meetpiloot ist dann berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten gemäß dem Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten (niederländische Verordnung über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten) in Rechnung zu stellen. meetpiloot berechnet niemals Zinsen.
9.7 Wird eine Zahlung des Lizenznehmers zurückgebucht (Chargeback oder Rücklastschrift), darf meetpiloot die Kosten, die ihr Zahlungsdienstleister dafür in Rechnung stellt, je Rückbuchung auf der nächsten Rechnung weiterberechnen. Auf diese Kosten fällt dieselbe Umsatzsteuer an wie auf das Abonnement.
9.8 meetpiloot ist berechtigt, die Preise jährlich zu ändern. Preisänderungen werden dem Lizenznehmer mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Ist der Lizenznehmer mit einer Preisänderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag zu dem Datum zu kündigen, an dem die neuen Preise gelten.
KAPITEL 5 - HAFTUNG UND GARANTIEN
Artikel 10 - Haftung
10.1 Die Haftung von meetpiloot ist auf den Betrag beschränkt, den der Lizenznehmer in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis tatsächlich an meetpiloot für die Dienste gezahlt hat, höchstens jedoch auf tausend Euro (EUR 1.000).
10.2 meetpiloot haftet in keinem Fall für:
- a) indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Datenverlust, Schäden durch Betriebsunterbrechung oder Reputationsschäden;
- b) Schäden infolge unrichtiger oder unvollständiger Daten oder Einstellungen, die der Lizenznehmer in das System eingegeben hat, einschließlich unrichtiger Preiskonfigurationen;
- c) Schäden infolge von Ungenauigkeiten bei AR-Messungen oder manuellen Messungen durch Endnutzer;
- d) Schäden infolge des Handelns von Endnutzern oder der Nichteinhaltung von Vereinbarungen zwischen dem Lizenznehmer und Endnutzern;
- e) Schäden infolge von Störungen des Systems, die durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs von meetpiloot verursacht werden, einschließlich Störungen bei Dritten, etwa Hosting- und Zahlungsdienstleistern;
- f) Schäden infolge eines unbefugten Zugriffs auf das Konto des Lizenznehmers.
10.3 Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, alle vom System erstellten Angebote zu prüfen, bevor er sie Endnutzern zur Verfügung stellt. meetpiloot haftet nicht für unrichtige Angebote.
10.4 Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit von meetpiloot zurückzuführen ist.
10.5 Der Lizenznehmer kann selbst einen KI-Assistenten an das System anbinden, etwa Claude oder ChatGPT. Der Lizenznehmer wählt den Anbieter dieses Assistenten, und meetpiloot ist nicht verantwortlich oder haftbar für das, was der Assistent tut. Alle Handlungen über eine solche Anbindung gelten als Handlungen des Lizenznehmers und erfolgen auf seine Rechnung und sein Risiko, wie jede andere Nutzung seines Kontos (Artikel 6.1).
Artikel 11 - Garantien und Freistellung
11.1 meetpiloot garantiert, dass das System im Wesentlichen entsprechend der Beschreibung auf der Website funktioniert. meetpiloot garantiert nicht, dass das System fehlerfrei oder ununterbrochen funktioniert.
11.2 AR-Messungen sind Richtwerte und können von den tatsächlichen Abmessungen abweichen. meetpiloot garantiert keine bestimmte Genauigkeit von AR-Messungen. Der Lizenznehmer hat seine Endnutzer hierüber zu informieren.
11.3 Der Lizenznehmer stellt meetpiloot von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Endnutzern) frei, die im Zusammenhang stehen mit:
- a) der Nutzung des Systems durch den Lizenznehmer;
- b) den Inhalten, die der Lizenznehmer über das System veröffentlicht;
- c) einem Verstoß des Lizenznehmers gegen die DSGVO oder sonstige Datenschutzvorschriften in Bezug auf personenbezogene Daten von Endnutzern;
- d) unrichtigen Angeboten oder Preisangaben infolge der vom Lizenznehmer eingegebenen Konfigurationen oder Preise.
Artikel 12 - Höhere Gewalt
12.1 meetpiloot ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag verpflichtet, wenn höhere Gewalt vorliegt. Als höhere Gewalt gelten jedenfalls: Störungen der Internetverbindung, Störungen bei Hosting-Anbietern oder Cloud-Anbietern, Stromausfälle, DDoS-Angriffe, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Epidemien oder Pandemien, Naturkatastrophen, Streiks sowie jeder andere Umstand, auf den meetpiloot vernünftigerweise keinen Einfluss nehmen kann.
12.2 Dauert die Situation höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich aufzulösen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Erstattung im Voraus gezahlter Beträge.
KAPITEL 6 - DATENSCHUTZ
Artikel 13 - Datenschutz und Datenverarbeitung
13.1 meetpiloot verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem niederländischen Ausführungsgesetz zur DSGVO (Uitvoeringswet AVG, UAVG). Die Datenschutzerklärung von meetpiloot ist unter www.meetpiloot.nl/privacy verfügbar.
13.2 Soweit meetpiloot bei der Erbringung der Dienste personenbezogene Daten im Auftrag des Lizenznehmers verarbeitet (insbesondere die Daten von Endnutzern), handelt meetpiloot als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Der Lizenznehmer ist Verantwortlicher.
Artikel 14 - Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
14.1 Dieser Artikel bildet die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 DSGVO zwischen dem Lizenznehmer (Verantwortlicher) und meetpiloot (Auftragsverarbeiter) in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von Endnutzern.
14.2 Gegenstand und Dauer: Die Verarbeitung betrifft die Speicherung, Ordnung und Bereitstellung personenbezogener Daten von Endnutzern, die über den Konfigurator und/oder die AR-Messfunktion erhoben werden. Die Verarbeitung erfolgt während der Laufzeit des Vertrags.
14.3 Art und Zweck der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt für den Betrieb des Konfigurators und der AR-Messfunktion, die Speicherung von Leads und die Erstellung von PDF-Angeboten. meetpiloot verarbeitet die Daten ausschließlich im Auftrag und zugunsten des Lizenznehmers.
14.4 Art der personenbezogenen Daten: Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet:
- a) Kontaktdaten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse
- b) Konfigurationsdaten: Produktkonfiguration, Abmessungen
- c) AR-Messdaten: Messpunkte, Fotos der Messumgebung
- d) Technische Daten: Geräteinformationen, Messmethode
- e) Angebotsdaten: berechnete Preise, PDF-Angebote
14.5 Kategorien betroffener Personen: Betroffene Personen sind Endnutzer: (potenzielle) Kunden des Lizenznehmers, die den Konfigurator und/oder die AR-Messfunktion nutzen.
14.6 Pflichten von meetpiloot als Auftragsverarbeiter: meetpiloot verpflichtet sich,
- a) personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage schriftlicher Weisungen des Lizenznehmers zu verarbeiten, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung etwas anderes erfordert;
- b) zu gewährleisten, dass sich die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben;
- c) geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen im Sinne von Artikel 32 DSGVO zu treffen;
- d) den Lizenznehmer jederzeit über die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter zu informieren und den Lizenznehmer mindestens vierzehn (14) Tage im Voraus über Änderungen bei den Unterauftragsverarbeitern zu informieren;
- e) den Lizenznehmer bei der Erfüllung seiner Pflichten nach den Artikeln 32 bis 36 DSGVO zu unterstützen;
- f) den Lizenznehmer unverzüglich, in jedem Fall innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden, über eine (vermutete) Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Datenpanne) im Sinne von Artikel 33 DSGVO zu informieren;
- g) nach Beendigung des Vertrags nach Wahl des Lizenznehmers alle personenbezogenen Daten zu löschen oder dem Lizenznehmer zu übergeben und vorhandene Kopien zu löschen, sofern nicht eine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht;
- h) dem Lizenznehmer alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel festgelegten Pflichten erforderlich sind, und Audits zu ermöglichen.
14.7 Unterauftragsverarbeiter: Der Lizenznehmer erteilt meetpiloot eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Die Kategorien der Unterauftragsverarbeiter sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt (www.meetpiloot.nl/privacy, Abschnitt 5.1). Eine aktuelle Übersicht der Unterauftragsverarbeiter stellt meetpiloot dem Lizenznehmer auf Anfrage zur Verfügung, und meetpiloot informiert den Lizenznehmer vorab über beabsichtigte Änderungen daran, sodass der Lizenznehmer dagegen Einspruch erheben kann.
KAPITEL 7 - SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Artikel 15 - Folgen der Beendigung
15.1 Bei Beendigung des Vertrags erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Systems. Der Konfigurator funktioniert auf der Website des Lizenznehmers nicht mehr.
15.2 Nach Beendigung des Vertrags gibt meetpiloot dem Lizenznehmer dreißig (30) Tage lang Gelegenheit, seine Daten (einschließlich Leads) zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, mit Ausnahme der Daten, die meetpiloot aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahren muss.
15.3 Die Bestimmungen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, auch nach Beendigung des Vertrags fortzubestehen, darunter die Artikel 7 (Rechte des geistigen Eigentums), 8 (Geheimhaltung), 10 (Haftung), 11 (Garantien und Freistellung) und 14 (Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung), bleiben nach der Beendigung in Kraft.
Artikel 16 - Kommunikation und Mitteilungen
16.1 Die Kommunikation zwischen meetpiloot und dem Lizenznehmer erfolgt per E-Mail oder über das Dashboard, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
16.2 meetpiloot haftet nicht für den Nichterhalt von Nachrichten infolge unrichtiger Kontaktdaten des Lizenznehmers.
Artikel 17 - Übertragung
17.1 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von meetpiloot auf Dritte zu übertragen.
17.2 meetpiloot ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag im Rahmen einer Übertragung (eines Teils) ihres Unternehmens auf einen Dritten zu übertragen, sofern der Dritte die bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Lizenznehmer übernimmt.
Artikel 18 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten
18.1 Auf den Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
18.2 Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm im Zusammenhang stehen, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Oost-Brabant vorgelegt.